Stand: 01.05.2021
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, zu Vorstellungs-gesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Allgemeiner Hinweis: Das Familotel Ottonenhof wird nachfolgend im Text zum besseren Verständnis Hotel genannt.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertrags-abschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuer-erhöhung nach zu belasten.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind – sofern nichts anders vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an das Hotel zu erstatten.
Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag (Reservierungsbestätigung) schriftlich vereinbart werden. Werden vom Hotel erbetene Voraus-zahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Eine Umbuchung oder Änderung der Reservierung ist kostenfrei. Ab der 2. berechnen wir eine Gebühr von 20,00 € pro Umbuchung/Änderung.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungs-verzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Der Kunde hat das Recht, bis zum 56. Tag, 24:00 Uhr, vor dem Anreisetag vom geschlossenen Vertrag mit dem Hotel zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Des Weiteren gelten folgende Stornobedingungen:
- Stornierung bis 56 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr von 50,00 €
- Stornierung 55 Tage bis 29 Tage vor Anreise: 30 % Stornogebühr
- Stornierung 28 Tage bis 14 Tage vor Anreise: 50 % Stornogebühr
- Stornierung 13 Tage bis 1 Tag vor Anreise: 90 % Stornogebühr
- Nichtanreise: 99 % Stornogebühr
Stornierungen sind vom Kunden schriftlich dem Hotel mitzuteilen.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Unter Berücksichtigung der Nachweis-möglichkeit eines geringeren Schadens, ist der Kunde dann verpflichtet, 90% für das gebuchte All-Inclusive-Arrangement zu zahlen. Teilstornierungen der Buchungen sind nicht möglich.
5. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise (kann online unter www.ottonenhof – Der Ottonenhof – Reiseschutz -, in jedem Reisebüro oder bei einer Bank abgeschlossen werden.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels im Rahmen auf sein Recht zur Stornierung binnen einer vom Hotel festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotel-aufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Voraus-zahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nach-frist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
d) ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Sorgt der Gast nicht dafür, dass die Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und das Zimmer freigibt, kann das Hotel den vollen Preis für den weiteren Tag fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss das Hotel Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür an-fallenden Kosten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Der Kunde hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das Normalmaß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Kunden herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 600,00, sofern diese im verschlossenen Hotelsafe aufbewahrt wurden. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des Hotels im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs-vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
6. Beschädigungen -Vandalismus: Beschädigungen durch Personen an Einrichtungen, Gebäude bzw. Gegenstände, die von uns kostenfrei oder gegen Mietzins zur Verfügung gestellt wurden, werden durch Reparatur oder Neu-anschaffung schnellstmöglich erledigt und in Normalzustand versetzt, damit keine Ausfälle oder Leistungsminderungen ent-stehen. Sie werden dem Schadens-verursacher in Rechnung gestellt. Sollte eine Nutzung oder Weitervermietung an nachfolgende Gäste nicht möglich sein, werden Vermietungs-schäden berechnet. Grobfahrlässiges Verhalten und Vandalismus werden geahndet.
7. Unfall/Haftung: Für Unfälle jeglicher Art mit Geräten, Fahrzeugen, Tieren und Sonstigem, die kostenfrei oder gegen Mietzins von uns zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Haftung. Die Eltern haften für ihre Kinder.
Wir bitten euch, beschädigte oder defekte Sachen an der Rezeption zu melden, damit wir dementsprechend reagieren können und Unfälle durch rechtzeitige Reparaturen vermeiden können. Für Vandalismus zeigen wir kein Verständnis.
VIII. Sonstiges
1. Haustiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Kaninchen etc.) sind nicht gestattet.
2. Kranke (ansteckende) Kinder können nicht im Happy Club des Hotels betreut werden. Bei einer ansteckenden Erkrankung trägt der Kunde dafür Sorge, dass keine Ansteckungsgefahr für andere Gäste und Mitarbeiter besteht. Das Hotelmanagement ist hiervon unverzüglich zu informieren.
3. Sollte der Kunde sich aufgrund dessen zu einer vorzeitigen Abreise entscheiden, erhält er keine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Das Hotel empfiehlt dem Kunden eine Reiseabbruchversicherung.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam-keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.